Barbara Staarmann
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

Versorgungsausgleich
Über den Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung mit entschieden. Mit „Versorgung“ sind die Anwartschaften auf Rente und Versorgung im Alter gemeint. Jeder Ehegatte gibt bei der Scheidung die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften an seinen Ehepartner ab, die Rentenpunkte werden dann dem Rentenkonto des jeweils anderen Ehepartners gutgeschrieben.