Barbara Staarmann
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

Erb- und Pflichtteilsverzicht
Erbrechtliche Verzichtsverträge werden häufig zur Gestaltung der Nachfolge eingesetzt. Um den Nachlass vor einem Erbstreit zu schützen ist ein Pflichtteilverzicht gegen Abfindung ein häufiges Instrument.
Voraussetzung für den Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden.
Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Ich berate Sie umsichtig bezüglich aller Aspekte dieses sensiblen Themas.